Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Satellitenschüssel

Alle unsere Wohnungen sind mit einem ausreichenden Angebot an TV-Sendern durch Kabel TV ausgestattet. Sollten Sie dennoch z. B. auf internationales Fernsehen nicht verzichten wollen, ist beim Vermieter eine schriftliche Anfrage für eine Installation einer Satellitenschüssel zu stellen.

Schönheitsreparaturen

sind:

  • das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre
  • das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Regelungen dazu finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

SEPA-Lastschriftmandat

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. In der Wohnungswirtschaft ermöglicht ein SEPA-Lastschriftmandat  dem Vermieter die monatlich zu zahlende Miete vom Konto des Mieters abzubuchen. Dies ist vorteilhaft für den Mieter, da dieser keinen Dauerauftrag für das Überweisen der Miete beantragen muss.

Sondereigentum

Das Sondereigentum ist das beim Wohnungs- und Teileigentum eingeräumte alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung bzw. an bestimmten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen sowie an den zu diesen Räumen gehörenden Bestandteilen des Gebäudes.

Das Sondereigentum wird unterschieden in:

  • Wohnungseigentum: Ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
  • Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Sondernutzungsrecht

Die Sondernutzungsrechte erlauben dem Eigentümer einer Wohnung, die ihm zugeordnete Sondernutzungsfläche allein nutzen zu dürfen. Diese Sondernutzungsrechte können auch auf Dritte z.B. Mieter übertragen werden.

Oft werden die Sondernutzungsrechte für Teile des Grundstücks wie z.B. Gartenflächen oder Stellplätze erteilt.
Um nachträglich Sondernutzungsrechte zu begründen, aufzuheben oder zu veräußern, müssen alle Eigentümer zustimmen.

Sondernutzungsrechte (z.B. an Stellplätzen) können nicht an Parteien veräußert werden, die nicht Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft sind

Sperrmüll

Die Wirtschaftsbetriebe der jeweiligen Städte holen Sperrgut von privaten Haushalten kostenfrei nach Terminvereinbarung ab. Dabei müssen vorher alle Gegenstände angegeben werden, die abgeholt werden sollen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die betreffende Stadt geschehen. Die Städte Mülheim an der Ruhr und Duisburg bieten auf Ihrer Internetseite ein Formular zur Anmeldung der Gegenstände an. Wichtig ist, dass Sie Ihren Sperrmüll rechtzeitig anmelden. Bei der Stadt Mülheim besteht beispielsweise eine maximale Vorlaufzeit von zehn Tagen. Wann Ihr Sperrgut wo stehen soll, haben die Städte individuell geregelt. Meist sollen die Gegenstände am Abholtag früh morgens (gegen 6.00 Uhr oder 7.00 Uhr) am Straßenrand abholbereit sein.


Was ist Sperrmüll?

  • Möbel wie: Tische, Stühle, Schränke, Regale, etc.  
  • Teppiche, PVC-Böden, Rollläden, etc.
  • Gartenzubehör
  • Kinderwagen und Kinderspielzeug, welches nicht aus Metall ist                                                                      


Was ist kein Sperrmüll?

  • Kleinteile (Kleidung, Geschirr, Kleinspielzeug, etc.)
  • Abfälle aller Art (u. a. Baustellenabfälle, mineralische Abfälle, Sonderabfälle, etc.)
  • Kühlschränke, Elektroherde, Waschmaschinen, etc.
  • Autoteile

Staffelmietvertrag

Bei einem Staffelmietvertrag wird bereits zu Beginn des Mietverhältnisses festgelegt, wann und in welcher Höhe eine Mieterhöhung erfolgt. Die jeweilige Mieterhöhung bleibt mindestens ein Jahr unverändert. Für den Zeitraum der Staffelung sind weitere Erhöhungen weitestgehend ausgeschlossen, dies bezieht sich jedoch nicht auf die Betriebskosten. Die Miete kann nach Ablauf der Staffelung auch nur abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) erhöht werden.