Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu wohnzwecken dienenden Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu dem es gehört.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung bildet das Regelwerk einer Eigentümergemeinschaft und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der Teilungserklärung im engeren Sinne und der Gemeinschaftsordnung.

Die Teilungserklärung im engeren Sinne erfasst die Daten des bisherigen Eigentümers sowie die Grundbuchdaten des Grundstücks. Sie gibt auch die Erklärung der Teilung durch den Grundstückseigentümer wider und beschreibt die Teilung des Grundstücks in die verschiedenen Miteigentumsanteile, die mit dem jeweiligen Sondereigentum an bestimmten Räumlichkeiten in einer Wohnung bzw. im Keller verbunden werden.

In der Gemeinschaftsordnung können vom Gesetz abweichende Regelungen bezüglich des Gemeinschaftsverhältnisses getroffen werden. Diese Regelungen können zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden und im Grundbuch eingetragen werden, sodass auch alle späteren Erwerber an diese Regelungen gebunden sind.

Tierhaltung

Kleintiere dürfen ohne Zustimmung des Vermieters in den Wohnräumen gehalten werden, solange die Anzahl der Tiere die üblichen Grenzen nicht überschreitet. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen benötigt es die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Abweichende Regelungen werden üblicherweise in der Hausordnung festgehalten.

Treppenhausnutzung

Das Treppenhaus ist der wichtigste Fluchtweg im Falle eines Brandes. Deshalb ist es nicht gestattet, Schuhschränke, Regale oder zahlreiche Schuhe im Treppenhaus abzustellen, da diese im Ernstfall den Fluchtweg blockieren oder Stolperfallen darstellen können.