Glossar
Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft
Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.
Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, eine Hausrat- sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Vorabbegehung
Die Vorabbegehung findet in der Regel ca. 2 Wochen nach dem Eingang der ordentlichen Kündigung des Mieters statt, sodass der Mieter noch ausreichend Zeit hat um die ggfs. festgestellten Mängel bis zur Endabnahme zu beheben.
Vorauszahlung (NBK)
Die Betriebskostenvorauszahlung wird am häufigsten zur Zahlung der Betriebskosten vereinbart. Hierbei zahlt der Mieter monatlich einen gleich bleibenden Betrag neben der Miete an den Vermieter. Am Ende eines Abrechnungszeitraums werden dann die Vorauszahlungen mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet und es entsteht ein Guthaben oder eine Nachzahlung für den Mieter. Damit am Ende eines Abrechnungszeitraums keine zu hohen Nachzahlungen entstehen, hat der Vermieter das Recht, die Vorauszahlungen anzupassen. Dabei orientiert er sich an dem Abrechnungsergebnis des Vorjahres.