Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Abfall

Weitere detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Entsorgungsbetriebes.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Bildung von Eigentumswohnungen. Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, wenn die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit vorliegen. Demnach müssen alle Räume bzw. die Wohnung in sich abgeschlossen sein. Die Wohnung muss über ein eigenes WC und einen separaten abschließbaren Eingang verfügen

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung, mit welcher der aus einem Mietvertrag Verpflichtete (Mieter oder Vermieter) zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen aufgefordert wird. Dem Verpflichteten wird dabei eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die gewünschte Handlung vornehmen soll oder bei einem Unterlassen bestimmte Handlungen einstellen soll (z.B. ruhestörenden Lärm).

Abnahme

Die Wohnungsabnahme (Endabnahme) erfolgt mit Ablauf des Mietverhältnisses (fällt der Tag auf ein Wochenende, so findet die Abnahme an dem Montag darauf statt). Auf Wunsch des Mieters kann die Wohnung auch schon vor Ablauf des Mietverhältnisses zurückgegeben werden.


Der Vermieter prüft, ob sich die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.
Des Weiteren werden die Zählerstände abgelesen und die Schlüssel an unseren Außendienst-Mitarbeiter übergeben.

Abwesenheit des Mieters

Bei längerer Abwesenheit des Mieters wird empfohlen, einem Nachbarn oder einer anderen vom Mieter bestimmten Person, die Schlüssel für die Zeit der Abwesenheit zu übergeben. Dem Vermieter ist diese Person mitzuteilen, sodass z.B. im Falle eines Rohrbruchs der Zutritt zur Wohnung gewährleistet werden kann.

Auszug

Die Wohnung ist bei der Endabnahme (siehe oben "Abnahme") frei von jeglichen Gegenständen sowie besenrein zu übergeben.
Nach Eingang Ihrer Kündigung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Vorabbegehung in Ihrer Wohnung. Diese wird circa 2 Wochen nach Eingang der Kündigung stattfinden. Bei der Vorabbegehung wird unserer Außendienstmitarbeiter Ihnen für alle Fragen zur Seite stehen und ggfs. auf noch auszuführende Schönheitsreparaturen hinweisen. So bleibt bis zur Endabnahme noch ausreichend Zeit, die nötigen Dinge zu erledigen.