Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Zeitmietvertrag

Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag, der mit einer festen Laufzeit geschlossen wird. Seit September 2001 können Zeitmietverträge jedoch nicht mehr beliebig geschlossen werden. Voraussetzung ist ein qualifizierter Grund zur Befristung. Fehlt die Verwendungsabsicht in einer schriftlichen Erklärung oder ist diese fehlerhaft, besteht ein unbefristetes Mietverhältnis.