Glossar

Das kleine ABC der Wohnungswirtschaft

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über Wissenswertes rund um das Wohnen und den Mietvertrag.
Vielleicht finden Sie ja auf diesen Seiten schon die Antwort auf eine Frage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung schon lange beschäftigt.

Bagatellschaden/Kleinreparaturen

Jeder Mieter hat die Kosten für kleine Instandhaltungen zu übernehmen, wenn deren Endpreis im Einzelfall 100,00 € nicht übersteigt. Der entstehende Gesamtaufwand darf aber in einem Kalenderjahr höchstens 6 % der Gesamtjahresnettokaltmiete betragen. Die Kosten sind vom Mieter nur an Gegenständen zu tragen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind wie z. B. Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, die Heizungs- und Kocheinrichtungen, die Fenster- und Türverschlüsse sowie die Bedienungsvorrichtungen für Fenster und Rollläden.

Besitzübergang

Mit der Eintragung in das Grundbuch werden Sie Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks. Der Besitzübergang findet in der Regel zu einem im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt statt (meistens unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises). Mit dem Besitzübergang tragen Sie gleichzeitig alle Nutzen, Lasten und Gefahren rund um die erworbene Immobilie.

Betriebskosten

Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch und das Eigentum an einer Immobilie entstehen. Es gibt 17 Betriebskostenarten. Dazu zählen zum Beispiel die Grundstückskosten, die Kosten der Wasserversorgung, die Straßenreinigungskosten und die Kosten der Schornsteinfegergebühren. Die Betriebskostenarten werden mit bestimmten Verteilerschlüsseln auf die einzelnen Mieter verteilt. Der am häufigsten verwendete Verteilerschlüssel ist die Wohnfläche (Aufteilung nach m²). Bei den Wasser- und Heizkosten ist der gängige Verteilerschlüssel 70 % nach Verbrauch und 30 % nach der Wohnfläche. Die Zahlung der Betriebskosten wird in der Regel in Form einer Vorauszahlung mit einer jährlichen Abrechnung vereinbart.

Betriebskostenabrechnung

Der Abrechnungszeitraum umfasst ein Jahr, wobei der Vermieter nicht an das Kalenderjahr gebunden ist. Am Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit den angefallenen Kosten der Betriebskostenabrechnung verrechnet. Je nach Ergebnis entsteht dadurch ein Guthaben (Gutschrift) oder eine Nachzahlung (Lastschrift) für den Mieter.